UVG Zusatz
UVG – Zusatzversicherungen
Versicherungslücken, welche von der obligatorischen Unfallversicherung nicht gedeckt werden offen lässt, können durch eine individuell ausgestaltete UVG-Zusatzversicherung geschlossen werden – zum Wohle Ihrer Angestellten.
In Ergänzung zur obligatorischen UVG-Deckung empfiehlt es sich alle Angestellten – oder zumindest einzelne Personengruppen (z.B. Vielreisende) – zusätzlich zu versichern. Die bedürfnisgerechten Leistungserweiterungen können schwierige Situationen für die Betroffenen und deren Familienangehörigen wesentlich mildern.
Weitere Elemente können speziell vereinbart werden, wie zum Beispiel die Übernahme von Kosten aus früheren Unfällen oder der Lohnnachgenuss an Hinterlassene im Todesfall des Versicherten.
– Weltweite Privatpatientendeckung für Heilungskosten sowie Spitaltaggeld
– Weltweit freie Arzt- und Spitalwahl
– Taggeld ab dem 1. Tag, auch für Lohnanteile über dem UVG-Maximum
– Zusätzliches Invaliditäts- und Todesfallkapital
– Übernahme von Leistungskürzungen aus dem UVG bei Grobfahrlässigkeit und Wagnissen
– Kauunfälle (Zahnbruch), die durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt sind
– Kombinationsrabatte für Paketlösungen (UVG, KKV)
– Überschussbeteiligung bei gutem Ergebnis