BVG
BVG Berufliche Vorsorge / Personalvorsorge
Als Arbeitsgeber müssen Sie alle Arbeitnehmer versichern und haben die Verantwortung, die Arbeitnehmer bei einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anzumelden, um ihre finanzielle Absicherung nach der Pensionierung zu sichern.
Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als CHF 21’150.- beziehen (Stand 1.1.2016), unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres der obligatorischen Versicherung.
Welche Pensionskasse die berufliche Vorsorge (Kapitaldeckungsverfahren) durchführt, entscheidet der Arbeitgeber, der zudem mindestens 50% aller Beiträge finanziert.
– Vollversicherungslösungen
– Teilautonome Lösungen